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Brandschutzschaum
Was ist der ISIFOAM Brandschutzschaum?
Der ISIFOAM Brandschutzschaum ist ein flexibler zweikomponentiger Schaum auf Polyurethanbasis. Im Brandfall intumesziert der Brandschutzschaum, dass heisst er nimmt unter Hitzeeinwirkung an Volumen zu. Durch die Volumenzunahme bildet sich eine Isolierende Schutzschicht die als "Hitzebremse" fungiert und wirksam einen Brand- und Rauchübertritt verhindert.
Wofür ist das aufschäumende Verhalten des Brandschutzschaums gut?
Im Brandfall werden die durch Decken oder Wände geführten Stromkabel und Kunststoffrohre weitestgehend vernichtet. Die dabei entstehenden Fugen, Spalten und Öffnungen werden durch den aufschäumenden (intumeszierenden) Brandschutzschaum schnell und dicht verschlossen. Durch das aufschäumen bildet sich eine Art Isolierende Schutzschicht die wirksam einen Brand- und Rauchübertritt verhindert. Besonders wichtig ist hier, das Erreichen einer großen Aufschäumhöhe (Intumeszenzhöhe) des Brandschutzschaums um Kabel und Rohre über eine möglichst lange Strecke vor dem angreifenden Feuer zu schützen und somit eine Temperaturweiterleitung über die Kupferleiter der Stromkabel, Stahl- oder Kupferrohre hinaus zu zögern.
Wofür wird der ISIFOAM Brandschutzschaum verwendet
Der Brandsschutzschaum wird für sogenannte Kombiabschottungen also für Asbchottungen für Kabeln und Rohren in einner Durchführung verwendet. Natürlich kann der Brandschutzschaum auch zur Abschottung von reinen Kabledurchführungen verwendet werden. Alle üblichen Feuerwiderstandsdauern (EI 30/EI 60/EI 90/EI 120) sowie sämtliche Durrchführungen in Wänden und Decken wie Massivwänden, Massivdecken und leichten Trennwände sind über Prüfzeugnisse abgedeckt. Außerdem können alle Arten von Elektrokabeln und -leitungen alller Durchmesser sowie brennbare und nicht brennbare Rohre mit dem ISIFOAM Brandschutzschaum abschottet werden.
Wer darf Brandschutzschaum verarbeiten?
Jeder der in die Verarbeitung des Systems eingewiesen ist darf den ISIFOAM Brandschutzschaum verabeiten. Diese Einweisungspflicht ergibt sich aus der Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) Teil II, die dies für Kombischottungen grundsätzlich vorschreibt (Anlage 1/7 LTB Teil II). Fragen Sie uns nach einer Einweisung!
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