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Brandschutzkissen
Woraus bestehen die ISIROCK Brandschutzkissen?
Die ISIROCK Brandschutzkissen bestehen aus einem, in Kissenform genähtem, Glasfasergewebe
mit einer inneren Füllung aus einem im Brandfall aufschäumenden (intzumeszierenden) Material.
Wie funktionieren die ISIROCK Brandschutzkissen?
Im Brandfall schäumt das in die Brandschutzkissen eingebrachte Material auf, d.h. es bildet sich innerhalb der Kissen ein dämmschichtbildender Schaum, der die Kissen stramm ausfüllt. Durch diese Volumenvergrößerung der Brandschutzkissen wird ein gewisser Druck auf das umliegende Areal ausgeübt und wirksam ein Feuer und Rauchübertritt verhindert. Außerdem wirken die aufgeblähten Brandschutzkissenkissen als Hitzebremse und verhindern durch ihre Dämmwirkung dass sich auf der dem Feuer abgewandtewn Seite weitere Brände entstehen.
Es ist nicht nötig Zwickel mit einer zusätzlichen Beschichtung, Dichtmasse oder Füllung zu versehen!
Wofür wierden die ISIROCK Brandschutkissen verwendet?
Mit dem ISIROCK Brandschutzkissen können Kabelabschottungen in Decken oder Wänden einfach, effizient und schnell hergestellt werden. Durch die Abschottung können einzelne oder gebündelte Elektroleitungen und Kabel aller, auch Lichtwellenleiter durchgeführt werden. Eine Begrenzung Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels sowie deren Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff gibt es nicht. Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre = 15 mm können ebenfalls durchgeführt werden.
Die genaue Einbau- und Verwendungsmöglichkeit entnehmen Sie bitte der Zulassung und Montageanleitung.
Kann ein Brandschott aus ISIROCK Brandschutzkissen nachbelegt werden?
Die hohe Flexibilität der ISIROCK Brandschutzkissen machen eine schnelle Nachbelegung ohne großen Aufwand möglich. Dazu werden an den benötigten Stellen einfach vorhandene Kissen entfernt die gewünschten Medien durchegführt und zum Abschluss wieder mit den Kissen verschlossen.
Wer darf ISIROCK Brandschutzkissen verarbeiten?
Jeder der in die Verarbeitung der Brandschutzkissen eingewiesen ist darf die Kissen verabeiten. Diese Einweisungspflicht ergibt sich aus der Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) Teil II, die dies für Kombischottungen grundsätzlich vorschreibt (Anlage 1/7 LTB Teil II).
Bei Interesse Fragen Sie uns bitte direkt nach einer Einweisung.
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